Herr Bildungsdirektor kümmern Sie sich um die Neugestaltung Ihres Amtes

Herr Bildungsdirektor kümmern Sie sich um die Neugestaltung Ihres Amtes

seit unserem letzten offenen Brief am 15. Jänner 2023 kann die Bildungsdirektion Wien keine Verbesserungen bezüglich der Berechnung von Besoldungsdienstalter vorweisen. Erstmalig wurden neben den Argumenten Überlastung und Dauerkrankenstände nun auch Umstrukturierungsmaßnahmen für die unzumutbar schleppende Bearbeitung der Besoldungsdienstalter angeführt.

Daher appellieren wir an Sie, Herr Bildungsdirektor: Kümmern Sie sich um die Neugestaltung Ihres Amtes! Den Lehrpersonen stehen eine rasche und korrekte Entlohnung und Vertragssicherheit zu.

offener Brief an Bildungsdirektor Himmer vom 25. September 2023

Bericht in der Kronenzeitung am 30. September 2023

Administrative Belohnungen für Lehrkräfte

Für administrative Unterstützungen der Schulleitung durch Lehrkräfte im alten Dienstrecht können zweimal jährlich administrative Belohnungen gewährt werden. Als administrative Unterstützung werden im Erlass der BD Wien beispielsweise angeführt: Organisation des Tages der offenen Tür, Betreuung der Schulhomepage, Schulbuchaktion, Jahresbericht und ähnliches. Die Direktionen können für das 2. Semester des Schuljahres…

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Urlaubsregelung für Lehrkräfte und Direktionen

Für Lehrkräfte im alten Dienstrecht und Schulleitungen sind Ferien und Urlaub in § 219 BDG geregelt. Für Lehrpersonen im neuen Dienstrecht findet sich die Regelung in § 42a VBG: Lehrkräften (im alten Dienstrecht) haben während der Hauptferien Urlaub, sofern nicht besondere Verpflichtungen, wie Vertretung der Direktion oder Abhaltung von Prüfungen…

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Weiterverwendung während Schwangerschaft und Karenz

Durch unser nachdrückliches Auftreten haben wir erreicht, dass nun auch in Wien alle Bundeslehrerinnen mit befristeten Verträgen die Möglichkeit haben, auch im Falle einer Schwangerschaft oder Elternkarenz um Weiterverwendung anzusuchen. Generell werden nunmehr Kolleginnen weiterverwendet, auch wenn sie im nächsten Schuljahr den Dienst aufgrund einer Mutterschaftskarenz nicht antreten. Dies gilt…

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Einrechnung der Jahresnote in den abschließenden Prüfungen

Die Einrechnung der Jahresnote in die Beurteilung der abschließenden Prüfung, also der Reife- und Diplomprüfung der BHS sowie der Abschlussprüfungen der BMS sind mittlerweile ins Dauerrecht übergegangen. Aufgrund der Anregungen von gewerkschaftlicher Seite muss die Jahresnote zumindest ein befriedigend sein, um die negative Beurteilung der Reife- und Diplomprüfung oder der…

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Vertragsumstellung

Mit Erlass vom 17. April 2023 wurden die Bildungsdirektionen angewiesen, alle Verträge von Lehrpersonen nach einem Jahr auf unbestimmte Zeit umzustellen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Befristungsgründe sind Induktions- und Ausbildungsphase sowie die ungesicherte Verwendung im Falle von Karenzvertretungen. Übersteigt die Dauer eines oder mehrerer mit der Lehrperson eingegangenen befristeten…

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ILB für ALLE

Die Individuelle Lernbegleitung (ILB) unterstützt Jugendliche mit Lernschwierigkeiten. Mit dem Rundschreiben 37/2022 wird die individuelle Lernbegleitung ab der 10. Schulstufe geregelt. Ab dem Schuljahr 2023/24 ist ILB unabhängig von der Organisationsform in allen Oberstufenformen ab der 10. Schulstufe möglich, wenn im Rahmen des Frühwarnsystems Leistungsdefizite festgestellt wurden. Im Rundschreiben 37/2022…

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Zeitkontoverbrauch – Antragsfrist 1. März 2023

Für Lehrerinnen und Lehrer besteht die Möglichkeit Mehrdienstleistungen auf einem Zeitkonto anzusparen. Der Antrag zum Verbrauch der gutgeschriebenen Wochen-Werteinheiten ist bis spätestens 1. März des vorangehenden Unterrichtsjahres im Dienstweg einzubringen. Die Voraussetzungen für den Verbrauch sind in § 61 Abs 16 Gehaltsgesetz geregelt. Für weitere Fragen zum Zeitkonto können Sie…

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Versetzungsansuchen – Termin 31. Jänner 2023

Um die Planung für das kommende Schuljahr 2023/24 zeitgerecht durchführen zu können, hat die Bildungsdirektion für Wien festgesetzt, dass Ansuchen um Versetzung bis spätestens 31.01.2023 im Dienstweg eingebracht werden müssen. Bei einem späteren Einbringen kann eine Berücksichtigung für das Schuljahr 2023/24 nicht mehr sichergestellt werden. Für Fragen und Hilfestellungen bei…

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Herabsetzung zur Betreuung eines Kindes – Änderungen im § 50b BDG

Mit der letzten Dienstrechtnovelle (in Kraft getreten am 1.1.2023) wurde die Möglichkeit der Herabsetzung nach § 50b BDG geändert. Die Herabsetzung auf bis zur Hälfte einer Vollbeschäftigung ist nunmehr bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes möglich, wenn dieses im gemeinsamen Haushalt lebt, und überwiegend von jener Person betreut…

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