Dienstverhinderung

Sind Bedienstete durch Krankheit oder andere wichtige Gründe an der Dienstausübung gehindert, haben sie die Schulleitung ohne Verzug darüber zu informieren und den Grund der Verhinderung auf Verlangen auch zu bescheinigen. Diese Bescheinigung muss jedenfalls vorgelegt werden, wenn die Dienstverhinderung länger als drei Tage dauert. Der Grund der Verhinderung muss…

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Mehrdienstleistungen für Teilbeschäftigte

Teilbeschäftigte VertragslehrerInnen können gemäß § 91 VBG in einem ihre vertraglich bestimmte Lehrverpflichtung überschreitenden Ausmaß zur Vertretung einer vorübergehend verhinderten Lehrkraft herangezogen werden, wenn der Unterricht sonst nicht sichergestellt ist.IIL-Lehrkräfte erhalten im Falle einer kurzfristigen Vertretung gemäß § 91 VBG für jede dieser Vertretungsstunden 1,92 % der für eine entsprechende…

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Wiedereingliederungsteilzeit

Durch die Dienstrechts-Novelle 2018 ( 196 d.B.) wird die Wiedereingliederungsteilzeit entsprechend den Privatwirtschaftlichen Regelungen nun auch für Vertragslehrkräfte möglich. Die Regelung gilt vorerst befristet bis 31. Dezember 2019 und soll den schrittweisen Einstieg in den Arbeitsprozess nach einer längeren schweren Krankheit oder einem schweren Unfall ermöglichen. Durch das Wiedereingliederungsgeld der Sozialversicherung…

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Wissenswertes zu Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen

Wenn Sie mit SchülerInnen einen Schikurs oder eine Sprachwoche planen, oder von der Direktion gebeten werden, Kennenlerntage als schulbezogene Veranstaltung abzuhalten gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Aspekte sind die Aufsichtspflicht und die Deckung der Reisekosten für die Begleitperson(en). Während für Schulveranstaltungen neben der Abgeltung für die Leitung auch…

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