Im Jahr 2024 und 2025 übernimmt der Bund für Pensionist:innen (ASVG, GSVG, BSVG) die neben der Pension erwerbstätig sind einen Teil der Pensionsbeiträge. Die Lehrperson muss nur jenen Teil der Pensionsbeiträge selbst zahlen, der über die doppelte Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht. Für den Teil bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze übernimmt der Bund die PV-Beiträge. Dazu muss die Lehrperson im Dienstweg eine entsprechende Mitteilung schicken.