Weiterverwendung während Schwangerschaft und Karenz

Durch unser nachdrückliches Auftreten haben wir erreicht, dass nun auch in Wien alle Bundeslehrerinnen mit befristeten Verträgen die Möglichkeit haben, auch im Falle einer Schwangerschaft oder Elternkarenz um Weiterverwendung anzusuchen. Generell werden nunmehr Kolleginnen weiterverwendet, auch wenn sie im nächsten Schuljahr den Dienst aufgrund einer Mutterschaftskarenz nicht antreten. Dies gilt maximal zwei Mal, sodass die Zeitspanne von zwei Jahren Elternkarenz gewährleistet ist. Sollte im darauf folgenden Schuljahr kein Dienstantritt erfolgen, endet das Dienstverhältnis aufgrund Zeitablaufs.

Informationen zu MDLs und Schwangerschaft: 7. FCG-Newsletter 2022/23

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