Vertragsumstellung

Mit Erlass vom 17. April 2023 wurden die Bildungsdirektionen angewiesen, alle Verträge von Lehrpersonen nach einem Jahr auf unbestimmte Zeit umzustellen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.

Befristungsgründe sind Induktions- und Ausbildungsphase sowie die ungesicherte Verwendung im Falle von Karenzvertretungen. Übersteigt die Dauer eines oder mehrerer mit der Lehrperson eingegangenen befristeten Dienstverhältnisse fünf Jahre, gilt das zuletzt eingegangene Dienstverhältnis aus unbefristet.

Erlass befristete und unbefristete Verträge

Kommentare sind geschlossen.