Am 8. Mai hat der Europäischen Gerichtshofs bezüglich Vordienstzeitenregelung (Vorrückungsstichtag) erneut entschieden, dass das österreichische Besoldungs- und Vorrückungssystem der Beamten und Vertragsbediensteten […] weiterhin gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstößt.
In der Entscheidung des EUGH wird festgehalten, dass durch die Überleitung aus dem bisherigen altersdiskriminierenden Besoldungssystem in ein neu geschaffenes Besoldungssystem die EU-Rechtswidrigkeit nicht behoben wurde. Weitere Informationen und die Forderungen der GÖD finden Sie in der Aussendung der GÖD